Fallenmelder

Die Fangjagd ist ein unverzichtbares Werkzeug für den Artenschutz, um das Niederwild vor Prädatoren wie Füchsen oder invasiven Arten wie Waschbären zu schützen. Traditionell ist diese Form der Jagdausübung jedoch sehr zeitaufwendig, da jede Falle je nach Landesjagdgesetz typischerweise zweimal täglich persönlich kontrolliert werden muss. Moderne Technik in Form von elektronischen Fallenmeldern schafft hier – auch wieder je nach Landesjagdgesetz – Unterstützung oder Abhilfe.

Ein Fallenmelder ist ein kompaktes, wetterfestes Gerät, das direkt an Lebendfangsystemen wie Rohr- oder Kastenfallen montiert wird. Die Überwachung erfolgt meist über einen Magnetkontakt oder Neigungssensoren. Sobald sich die Klappen der Falle schließen und der Kontakt reißt, aktiviert sich das Sendemodul. Über moderne Mobilfunknetze (z. B. LTE-M oder NB-IoT) sendet der Melder in Echtzeit eine Nachricht an einen Server und von dort aus gelangt die Nachricht weiter an das Mobiltelefon des Jägers.

Der größte Vorteil gegenüber der konventionellen, persönlichen Kontrolle liegt im konsequenten Tierschutz: Da der Jäger sofort über eine Auslösung informiert wird, verbleibt das gefangene Tier nur minimale Zeit in der Falle. Fehlfänge können so schnell und unversehrt wieder in die Freiheit entlassen werden.
Erlaubt das jeweilige Landesjagdgesetz einen Ersatz der persönlichen Kontrolle durch den Fallenmelder, profitieren die Jäger von einer nicht unerheblichen Zeit- und Fahrtersparnis. Tägliche Kontrollfahrten auf Verdacht fallen weg – das schont den Geldbeutel und die Umwelt. Ein positiver Nebeneffekt im Revier ist die Ruhe: Durch das Ausbleiben ständiger Kontrollgänge wird das übliche Wild weitaus weniger gestört.

Die rechtliche Zulässigkeit von Fallenmeldern ist in Deutschland über die jeweiligen Landesjagdgesetze (LJG) und deren Durchführungsverordnungen geregelt. Da Jagdrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt, gibt es deutliche Unterschiede:

  • In den meisten Bundesländern ist der Einsatz der Fallenmelder ein hinreichender Ersatz für die persönliche Kontrolle und wird im Sinne des Tierwohls ausdrücklich begrüßt. Wichtig ist jedoch, dass die Geräte neben der Fangmeldung auch ein- bis zweimal täglich eine automatische Statusmeldung senden müssen, um die technische Funktion zu garantieren.
  • In einigen Bundesländern ist der Einsatz zwar erwünscht, ersetzt jedoch nicht dir persönliche Kontrolle. Hierreduziert der Fallenmelder nur die durchschnittliche Verweildauer von gefangenen Tieren in der Falle. Je nach Interpretation der Rechtslage gehört hier Niedersachsen dazu.
  • Wiederum in anderen Bundesländern ist der Einsatz von Meldern Pflicht. Hier gehört Nordrhein-Westfalen dazu.

Der Verein zur Hege der Niederwildes stellt seinen Mitgliedern und Fördermitgliedern bei Bedarf Fallenmelder zur Verfügung, dies ist Bestandteil seiner Satzung. Aktuell werden Melder der MelderWerk UG (haftungsbeschränkt) evaluiert. Diese Melder genügen auf der einen Seite den technischen Anforderungen aller Bundesländer. Auf der anderen Seite sind sie preislich attraktiv und nutzen weitestgehend übliche Standards (18650 Akkus, Benachrichtigung per E-Mail).

Grundsätzlich ist aber jeder Fallenmelder, der eingesetzt wird, ein guter Fallenmelder. Und unabhängig vom Hersteller helfen sich die Mitglieder da untereinander mit technischem Know-How und Erfahrungen.