Ködereier

Der im Rahmen des Prädatorenmanagements durchgeführte Lebendfang unterliegt Vorgaben und Herausforderungen von den verschiedensten Seiten. Ein Detail, das dabei auch beachtet werden muss, ist das Beködern der Falle. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Köder sollte nicht die Population von Schadnagern fördern
  • Der Köder sollte nicht vergammeln
  • Der Köder darf nicht giftig sein
  • Auch bei einem Schutz des Köders, darf der Schutz nicht giftig sein
  • An einem ggf. vorgesehenen Schutz des Köders darf sich kein Wild verletzen
  • Ein Schutz des Köders darf das Wild nicht abschrecken

Bei diesen Randbedingungen erschien es als beste Lösung, den Köder in einem Lockei dem Wild zu präsentieren. Das Lockei besteht aus PETG. Damit ist es lebensmittelecht und verfügt über das in der EU notwendige REACH-Zertifikat. Die Form weckt eher das Interesse des Wildes, als dass es abschreckend wirkt.

Das Modell des Lockei wurde freundlicherweise von einem Nutzer auf Makerworld zur Verfügung gestellt. Es unterliegt der Lizenz BY-NC-ND, d.h. der Urheber muss genannt werden (in diesem Falle django auf Makerworld ), das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden und das Werk darf nicht verändert werden.

Der Verein zur Hege des Niederwildes hat einen Vorrat dieser Eier in den Größen L (110%) und S (90%) auf Basis einer Spende produzieren lassen und stellt diese Ködereier seinen Mitgliedern und Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.

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